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Touristensteuer (ITS) auf den Balearen: Ratgeber

Die Ökosteuer ist eine Abgabe auf touristische Aufenthalte auf den Illes Balears. Hier erfahren Sie, wie sie funktioniert, wer beteiligt ist und wie Sie sie in Ihrer Unterkunft fehlerfrei handhaben.

Aktualisiert am

Was die Touristensteuer (Impuesto de turismo sostenible) ist

Die Touristensteuer (Impuesto de turismo sostenible, ITS), im Volksmund Ökosteuer (ecotasa) genannt, ist eine eigene Abgabe der Illes Balears, geregelt durch das Gesetz 2/2016 über die Steuer auf touristische Aufenthalte auf den Illes Balears. Sie belastet den Aufenthalt von Personen in touristischen Betrieben und wird für Projekte im Zusammenhang mit nachhaltigem Tourismus und Umweltschutz verwendet.

Das Gesetz wurde seit seiner Verabschiedung geändert, sowohl beim Namen der Steuer als auch bei Aspekten ihrer Anwendung. Deshalb beschreibt dieser Ratgeber die allgemeine Struktur und nennt keine Beträge, die Sie stets auf der Website der Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB) nachsehen sollten.

Wer zahlt und wer sie abwickelt

Die Steuer zahlt die Person, die übernachtet: der Gast. Die Unterkunft agiert als Betreiber des Betriebs als Steuerschuldner-Ersatz (sustituto del contribuyente): Sie erhebt den Betrag beim Gast, meldet ihn an und führt ihn innerhalb der durch die Vorschriften festgelegten Fristen an die regionale Steuerbehörde ab. Wenn Sie touristische Wohnungen Dritter verwalten, klären Sie mit Ihrem Berater, wer in Ihrem konkreten Fall welche Pflicht übernimmt.

Wie sie berechnet wird

Die Berechnung folgt einer leicht verständlichen Struktur, wenn auch mit Feinheiten. Sie wird pro Person und pro Übernachtung angewendet, und der Betrag hängt von der Art und Kategorie des Betriebs ab. So haben ein Fünf-Sterne-Hotel, ein Drei-Sterne-Hotel, ein Ferienapartment oder eine Villa nicht zwingend denselben Satz.

Elemente, die in die Berechnung einfließen
ElementWie es sich auswirkt
PersonenGezählt wird pro übernachtender Person, nicht pro Zimmer oder Einheit
NächteBerechnet pro Übernachtung, mit einer Höchstgrenze an Nächten pro Aufenthalt
Art des BetriebsDer Satz variiert je nach Art und Kategorie
SaisonIn der Nebensaison gilt ein ermäßigter Satz
AlterKinder unter 16 Jahren sind befreit
Lange AufenthalteFür längere Aufenthalte gibt es eine Ermäßigung

Wir nennen keine Zahlen, da sich Beträge und Zeiträume ändern können. Prüfen Sie vor jeder Konfiguration bei der ATIB die aktuellen Sätze für Ihre Art von Betrieb.

Befreiungen und Ermäßigungen

  • Kinder unter 16 Jahren: zahlen die Steuer nicht.
  • Nebensaison: In den von der Vorschrift festgelegten Monaten gilt ein ermäßigter Satz.
  • Lange Aufenthalte: Ab einer bestimmten Nächteanzahl gilt je nach aktueller Vorschrift eine Ermäßigung oder eine Obergrenze.
  • Weitere Fälle: Das Gesetz sieht konkrete Situationen vor, etwa bestimmte Aufenthalte aus besonderen Gründen. Prüfen Sie die Einzelheiten in den Vorschriften.

Dies sind die häufigsten Fälle, doch die Vorschrift kann sich ändern. Für Einzelentscheidungen bestätigen Sie bei der ATIB oder Ihrem Steuerberater.

Wie Sie sie auf Rechnung oder Beleg ausweisen

Die empfohlene Praxis ist, die Steuer als gesonderte Position auf der Rechnung oder dem Beleg auszuweisen, sodass der Gast klar sieht, was er für die Übernachtung und was er für die Steuer zahlt. Da es sich um eine andere Abgabe handelt, gehört sie nicht zur Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer (IVA) der Übernachtung: Sie wird gesondert erhoben. Bei Zweifeln zur konkreten steuerlichen Behandlung wenden Sie sich an Ihren Berater.

  • Weisen Sie die Steuer als eigene Zeile aus, mit Anzahl der Personen und Nächte.
  • Vermischen Sie sie nicht mit dem Zimmerpreis oder anderen Positionen.
  • Wenn der Gast befreit ist, halten Sie den Grund fest (zum Beispiel das Alter).
  • Bewahren Sie die für Ihre Erklärungen nötigen Unterlagen auf.

Ein praktisches Beispiel, ohne Zahlen

Stellen Sie sich eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem zwölfjährigen Kind vor, die eine Woche bucht, die in der Nebensaison beginnt und in der Hochsaison endet. Es sind nur die Erwachsenen zu zählen, auf jede Nacht ist je nach Zeitraum der richtige Satz anzuwenden, und eine eventuelle Höchstgrenze an Nächten ist zu beachten. Das von Hand zu tun ist möglich, vervielfacht sich aber um Dutzende Buchungen pro Tag.

Ratsam ist, die Regel einmal sauber zu konfigurieren und gelegentlich zu prüfen, ob sie mit der geltenden Vorschrift übereinstimmt. Wenn die ATIB einen Parameter ändert, passen Sie ihn an einer einzigen Stelle an, und die Berechnung wird für neue Aufenthalte aktualisiert.

Wie ein PMS dies automatisiert

Die Steuer von Hand zu berechnen ist ein Klassiker der Hochsaison: Gruppen mit Kindern, Aufenthalte, die von der Neben- in die Hochsaison reichen, Buchungen, die in letzter Minute geändert werden. In PMS Balear wird die Steuer nach Kategorie konfiguriert (Hotel mit 5, 4 oder 3 Sternen, Apartment, Villa), mit Hoch- und Nebensaisonrate, maximaler Nächteanzahl und Mindestalter für die Befreiung. Danach wird sie auf den Aufenthalt berechnet, ohne dass jemand sie von Hand ermitteln muss.

  • Konfiguration nach Kategorie

    Hotel 5*, 4*, 3*, Apartment oder Villa, jeweils mit eigenem Satz.

  • Hoch- und Nebensaison

    Unterschiedliche Sätze je nach Zeitraum, in dem der Aufenthalt stattfindet.

  • Höchstzahl an Nächten und Befreiung

    Nächtelimit und Mindestalter sind konfigurierbar.

  • Gesonderte Position

    Der Betrag wird im Folio getrennt von der Übernachtung ausgewiesen.

Die Sätze legen Sie mit den offiziellen Zahlen selbst fest; das Programm gibt sie nicht vor. Wie sich das in die übrige Verwaltung einfügt, sehen Sie auf den Seiten PMS für Hotels und Ferienvermietung; denken Sie auch an den Ratgeber zu SES.HOSPEDAJES.

Häufige Fragen

Was ist die Ökosteuer der Balearen?

Es ist die Touristensteuer (Impuesto de turismo sostenible), die den Aufenthalt in touristischen Betrieben der Illes Balears belastet und im Gesetz 2/2016 geregelt ist.

Wie hoch ist die Ökosteuer?

Sie hängt von Art und Kategorie der Unterkunft und von der Saison ab. Die Beträge ändern sich, daher finden Sie sie auf der Website der ATIB.

Zahlen Kinder?

Kinder unter 16 Jahren sind befreit.

Fällt auf die Ökosteuer Mehrwertsteuer an?

Sie wird gesondert erhoben und gehört nicht zur Bemessungsgrundlage der Übernachtung. Bei konkreten steuerlichen Zweifeln wenden Sie sich an Ihren Berater.

Muss ich sie erheben, wenn ich eine Ferienwohnung habe?

Im Allgemeinen betrifft die Steuer touristische Betriebe, einschließlich Ferienwohnungen. Klären Sie bei der ATIB, wer sie in Ihrem Fall erklären muss.

Kann mein PMS sie automatisch berechnen?

PMS Balear berechnet sie auf den Aufenthalt mit den Raten, die Sie nach Kategorie und Saison konfigurieren.

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